Staat & Geschichte
Was sagt Artikel 5 des Grundgesetzes zur Zensur?
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A Die Regierung darf Zeitungen vorab prüfen
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B Zensur ist nur im Krieg erlaubt
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✓ Eine Zensur findet nicht statt
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✕ Zensur ist nur im Fernsehen verboten Deine Antwort
Leider falsch.
Der Staat darf Meinungen, Zeitungen oder Filme nicht vorab prüfen und verbieten. Diese Vorzensur ist ausgeschlossen.
Quelle: Art. 5 Abs. 1 GG