Staat & Geschichte
Was braucht man, um das Grundgesetz zu ändern (Artikel 79 GG)?
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A Eine einfache Mehrheit im Bundestag
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✓ Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat
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✕ Eine Volksabstimmung in ganz Deutschland Deine Antwort
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D Die Zustimmung der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten allein
Leider falsch.
Das Grundgesetz kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und im Bundesrat geändert werden. So ist es besonders gut geschützt.
Quelle: Art. 79 Abs. 2 GG