Staat & Geschichte
Wer kann im Nationalrat einen Gesetzesvorschlag einbringen?
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A Nur der Bundespräsident
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B Nur die Landeshauptleute
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C Nur die Bundesregierung
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✓ Die Bundesregierung, Abgeordnete, der Bundesrat und über ein Volksbegehren auch die Bevölkerung Deine Antwort
Richtig!
Gesetzesvorschläge kommen als Regierungsvorlage, als Antrag von Abgeordneten, vom Bundesrat oder aus einem Volksbegehren. Beschlossen werden sie aber immer vom Nationalrat.
Quelle: Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Art. 41; parlament.gv.at, Gesetzgebung