Staat & Geschichte
Was legt die Bundesverfassung für Richterinnen und Richter bei ihrer Rechtsprechung fest?
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A Sie holen Urteile vom Justizminister ein
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B Sie werden alle vier Jahre vom Nationalrat neu gewählt
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C Sie folgen den Weisungen der Bundesregierung
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✓ Sie sind unabhängig und an keine Weisungen gebunden Deine Antwort
Richtig!
Laut Artikel 87 B-VG sind Richter in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Nach Artikel 88 sind sie außerdem grundsätzlich unabsetzbar und unversetzbar, damit Politik keinen Druck ausüben kann.
Quelle: Artikel 87 und 88 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)