Staat & Geschichte
Wie nennt man die staatliche Prüfung von Medieninhalten vor der Veröffentlichung, die laut Staatsgrundgesetz von 1867 verboten ist?
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A Akkreditierung
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B Gegendarstellung
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✓ Zensur Deine Antwort
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D Impressumspflicht
Richtig!
Laut Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes darf die Presse nicht unter Zensur gestellt werden. Das schützt die Meinungs- und Pressefreiheit vor staatlicher Vorabkontrolle.
Quelle: Staatsgrundgesetz 1867, Art. 13; Art. 10 EMRK